
Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt
Betriebliche Altersvorsorge
Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur die Hälfte. Denn Sie sparen Steuern und Sozialabgaben.
Auf einen Blick
- Es gibt fünf so genannte Durchführungswege. Einen davon muss Ihnen Ihr Arbeitgeber anbieten.
- Die Beiträge bleiben bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.
- Rentenbeginn ist zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr.
- Sie haben die Wahl zwischen lebenslanger, garantierter Rente und Kapital-Auszahlung.
- Bei einem Jobwechsel können Sie Ihre Betriebsrente fortführen.
Arbeitgeber erledigt alle Formalitäten
Ihr Arbeitgeber kann sich finanziell am Aufbau der Betriebsrente beteiligen - er muss es aber nicht tun. Wenn Sie die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung komplett selbst erbringen, ist dies eine zusätzliche private Vorsorge. Sie wird lediglich über den Betrieb abgewickelt.Ihr Berater gibt Ihnen gerne weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge. Vereinbaren Sie einen Termin.
